Die Universität Rostock

Zeittafel zur Geschichte der Universität Rostock

08.09.1418 Die Stadt Rostock, zu Beginn des 15. Jahrhunderts auf der Höhe ihrer wirtschaftlichen Macht, übernahm im Interesse des Städtebundes der Hanse die Aufgabe, eine Universität einzurichten. Es sollte gewährleistet sein, dass die benötigten akademisch gebildeten Führungskräfte auf Grund der riesigen Ausdehnung des hansischen Bereichs von Lissabon bis Nowgorod nunmehr im Hanseraum direkt studieren konnten. Allerdings war Rostock als nichtreichsfreie Stadt gezwungen, zur Gründung einer Hohen Schule die Zustimmung der mecklenburgischen Landesherren einzuholen. Somit trägt das an den Papst gerichtete Antragsschreiben zur Gründung einer Universität initiiert durch den Rat der Stadt Rostock die Siegel der Landesherren, der Herzöge Albrecht V. und Johann IV., und das der Stadt Rostock. Die Herzöge hatten jedoch zugeben müssen, dass sie über die notwendigen Mittel zur Einrichtung einer Universität nicht verfügten, und schränkten deshalb ihre Zustimmung dahingehend ein, dass diese nur im Rahmen ihrer Befugnisse und Aufgaben erfolge.
08.09.1418  Der Bischof von Schwerin als Vertreter der an einer guten Ausbildung von Theologen interessierten Katholischen Kirche und als der Verantwortliche für das geistige Leben in seiner Diözese befürwortete in einem bewusst von den Herzögen getrennt gehaltenen Schreiben die Gründung einer Universität in Rostock.
13.02.1419  Papst Martin V. bewilligte die Einrichtung eines Studium generale, allerdings nur mit drei Fakultäten (jur., med., art.), die Theologische Fakultät blieb ausgenommen, weil häretische Ideen und Bestrebungen in Norddeutschland und im Ostseeraum nachgewiesen waren. Der Papst verlieh der zu gründenden Universität die gleichen Privilegien und Immunitäten, wie sie Wien, Leipzig und Köln bekommen hatten.
29.07.1419  Die Rostocker Bürgerschaft stimmte der Gründung einer Universität zu und beauftragte den Rat der Stadt, die erforderlichen Schritte einzuleiten.
29.09.1419 Der Rat der Stadt gab anstelle der Herzöge dem Bischof von Schwerin die vom Papst geforderte schriftliche Erklärung, dass er allein die Verantwortung für die Einrichtung einer Hochschule Übernehme. Die Herzöge wurden als Beteiligte nicht mehr genannt.
12.11.1419  Die feierliche Eröffnung der Universität erfolgte in der Marienkirche zu Rostock. Magister Petrus Stenbeke aus Erfurt wurde zum Rektor gewählt. Dem Rektor, der zugleich Dekan der Artisten Fakultät war, wurde ein Paar kleine Zepter für die als erst entstandene Fakultät übergeben. Die später folgenden Fakultäten blieben ohne Zepter. Die kleinen Zepter der Artisten Fakultät mussten zugleich als Universitäts-Zepter dienen, weil große Zepter als Zeichen der der Universität verliehenen Autonomie Lind Gerichtsbarkeit von den Landesherren ausblieben.
1432 Papst Eugen IV., Nachfolger von Papst Martin, bewilligte die Einrichtung der noch fehlenden Theologischen Fakultät.
1437 - 1443   Auf Grund innerstädtischer Unruhen wurde die Stadt Rostock 1431 mit Acht, 1432 mit Aberacht und 1436 mit Bann und Interdikt belegt. Die Universität wurde angewiesen, die Stadt zu verlassen. Die Universität, primär keine kirchliche Einrichtung, entschied sich hier gegen die Stadt und verlegte ihr Domizil 1437 in die Hansestadt Greifswald, wo der Lehrbetrieb bis 1439 fortgesetzt wurde, dann aber ruhte. Die Rückkehr wurde erst im Jahre 1443 möglich.
1487 - 1488 Nachdem gegen den Willen der Rostocker Bürgerschaft und des Rates der Stadt, gegen den Willen der vier Pfarrkirchen und der Universität die Jakobi-Kirche in Rostock (im Zweiten Weltkrieg zerstört) am 12.01.1487 zum Domstift erhoben worden war, entstanden neue Unruhen in Rostock. Die Stadt wurde mit dem Kirchenbann belegt und die Universität angewiesen, die Stadt zu verlassen. Sie entschied sich auch hier gegen die Stadt und verlegte etwa im März 1487 ihr Domizil zuerst in die Hansestadt Wismar und zog nach kurzem Aufenthalt nach Lübeck weiter. Die Universität blieb dabei bestrebt, ihr Fernbleiben von Rostock nicht zu überziehen, und kehrte im August 1488 nach Rostock zurück.
12.11.1519 Eine Feier zum hundertjährigen Bestehen der Universität wurde nach dem Brauch der Zeit vor der Reformation nicht durchgeführt. Zudem hatte im Jahre 1518 die Pest in Rostock ihre Opfer gefordert. Doch sah sich die Universität veranlasst, auf sich aufmerksam zu machen. Sie nutzte das "Jubiläum" als Impuls eine Neuorientierung des Lehrbetriebes. Die 1519 in Leipzig erfolgte Studienreform war 1520 Vorbild für eine gleichartige Reform in Rostock und für die Veröffentlichung der "Observantia lectionum in universitate Rostochiensi". Dieser Lektionskatalog ist nicht allein ein Vorlesungsverzeichnis, es gibt auch Auskunft über den damaligen Zustand und über die gelehrten Disziplinen.
01.04.1531  Trotz hartnäckigen Widerstandes der Stadt und der Universität setzte sich die Reformation allmählich durch, sie wurde am 01.04.1531 gesetzlich proklamiert. Die Universität wurde evangelisch, es folgte eine schwierige Aufbauphase.
18.08.1560  Herzog Johann Albrecht beantragte bei Kaiser Ferdinand die Erneuerung bzw. Bestätigung der Privilegien der Universität, die mit Urkunde vom 18.8.1560 erfolgte. Alle in der Urkunde von 1419 genannten Privilegien blieben unangetastet. In diesem Zusammenhang ist auch Zu sehen, dass die die bis dahin noch fehlenden großen als Bestätigung der Autonomie und der Gerichtsbarkeit entgegennehmen konnte.
11.05.1563 Die Wiederbelebung der Universität nach der Reformation forderte zwangsläufig auch eine Klarstellung ihres Verhältnisses Zu den Landesherren und zur Stadt Rostock. Die drängten - analog der sich stärkenden Landeshoheit - nach Einflussnahme auf die Universität, der sich die Stadt entgegenstellte. Doch Landesherren und Stadt gaben nach, es kam der als "Formula Concordiae" benannte Vergleich zustande, der die Verhältnisse der Universität grundlegend änderte. Als Besonderheit entstanden zwei durch das Konzil vereint bleibende Professoren-Kollegien, das fürstliche und das rätliche, für die jeder Patron die Finanzierung übernahm. Die Landesherren übernahmen das Patronat über die Universität, dem Rat der Stadt wurde das Konpatronat zugebilligt.
06.12.1565 Die Universität verlor durch Brandschaden das vom Schweriner Bischof 1419 bereitgestellte und als "Collegium philosophicum" genutzte Gebäude. Doch konnte mit einen Neubau (auf dem Standort des heutigen Hauptgebäudes) schon 1566 begonnen werden. Größer und zweckmäßiger, 1567 fertig gestellt, wurde der Neubau, weil mit weißgetünchtem Putz von den üblichen Backsteinbauten in der Stadt abweichend, das "Collegium Album", das "Weiße Kolleg", genannt.
1566  Durch Abrissarbeiten am Johannis-Kloster ging der von der Universität genutzte Gebäudeanteil verloren.
1567 Die Universität erhielt einen Raumanteil im Michaelis-Kloster.
1568 Die Kirche des Michaelis-Klosters wurde zum "Collegium Theologicum".
1582  Der Juristischen Fakultät wurde für den jeweiligen Dekan die Würde eines Hofpfalzgrafen verliehen. Damit war sie berechtigt, Notare zu prüfen und zu ernennen (bis zur Reichsjustizreform 1879).
Um 1582  Die Artisten-Fakultät, an der neben der Ausbildung in lateinischer Sprache die sieben freien Künste gelehrt worden waren (Trivium = Grammatik, Arithmetik, Geometrie und das Quadrivium = Musik, Astronomie, Dialektik, Rhetorik), übernahm im Zuge der Entwicklung des naturwissenschaftlichen Studiums neue Aufgaben und rückte in die Reihe der Oberen Fakultäten, sie wurde zur Philosophischen Fakultät.
1573 / 84  Die sich stärkende Landeshoheit führte in den Jahren 1573 und 1584 zu "Erbvergleichen" mit der Stadt Rostock, infolge derer die Universität eine ruhige Aufwärtsentwicklung anstreben konnte. Sie erreichte überregionale Bedeutung, der Zustrom der Studierenden wuchs.
12.11.1619 Vom 12. - 16.11.1619 wurden die Feierlichkeiten zum Abschluss des zweiten Jahrhunderts des Bestehens der Universität begangen. Es konnte ein glänzender Erfolg des Wiederauflebens nach der Reformation konstatiert werden.
1622  Joachim Jungius (in Rostock mit Unterbrechungen 1606-1628) gründete in Rostock die erste Naturwissenschaftliche Gesellschaft in Deutschland, die "Societas Ereunetica sive Zetetica".
1627 - 1630 Während des Dreißigjährigen Krieges kamen 1627 katholische Truppen unter Wallenstein und Tilly nach Mecklenburg und nach Rostock, die bisher verschont geblieben waren. Nachdem die Landesherren das Land verlassen hatten, belehnte der Kaiser 1628 den Heerführer Wallenstein mit der erblichen Herzogswürde für beide Mecklenburg, mit der er auch Kanzler der Universität wurde. Wallenstein residierte in Güstrow, hat es aber schon 1629 wieder verlassen und im Jahre 1630 sein Kommando niederlegen müssen. Die Landesherren kehrten 1631 in ihre angestammten Rechte zurück.
25.07.1630 Die Universität konnte ungehindert von der katholischen Besatzung die Hundertjahrfeier der Augsburgischen Konfession begehen. Der Theologe Johann Klein hielt eine geharnischte Rede gegen das Papsttum.
01.02.1631 Als der Stadtkommandant von einem nicht der Universität angehörenden, aber der akademischen Gerichtsbarkeit unterstehenden Akademieverwandten ermordet wurde, blieb die autonome Universität, vom Papst genehmigt und vom Kaiser bestätigt, unbehelligt.
23.10.1648 Im Friedensschluss von Münster wurde die Säkularisierung beschlossen, das Bistum Schwerin wurde aufgelöst. Damit ging die dem jeweiligen Bischof übertragene Kanzlerschaft, die Oberaufsicht über die Universität, auf die regierenden Landesherren über, die sie bis 1918 beibehielten und ausübten.
1662 Der Universität wurde das Haus der ehemaligen "Wasserkunst" an der Grube für astronomische Zwecke überlassen (bis 1760).
1669 Der Dreißigjährige Krieg hatte auch eine Machtverschiebung im Ostseeraum herbeigeführt. Von dem hansischen Städtebund hatten sich fast alle Städte den Territorialfürsten beugen müssen, sie zogen sich aus der hansischen Welt zurück. Der Hansetag von 1669 war der letzte des Bundes. Mit dem Niedergang und mit dem Erlöschen der Hanse setzte das Absinken der internationalen Bedeutung im europäischen Raum und der damit verbundene Niedergang der Universität ein. Der Universität fehlte ein Rückhalt, der für eine Belebung notwendig gewesen wäre.
11.08.1677 Bei einm Großbrand in Rostock, der 700 Häuser in Schutt und Asche legte, verlor die Universität das Juristen-Kolleg am Alten Markt. Der Rektor, der Mediziner Johann Bacmeister, verlor sein Wohnhaus mit der gesamten Einrichtung und mit allen im Hause aufbewahrten Unterlagen der Medizinischen Fakultät, ein unersetzlicher Verlust für medizin-historische Forschungen zur Geschichte der Fakultät.
18. Jahrh. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts gelangte die Universität wieder zu einer bescheidenen Blüte, bot aber das Bild einer kleinen Landesuniversität mit durchschnittlichem Niveau, wie es allerdings auch anderen Universitäten gleicher Größenordnung erging.
1702 - 1704  Im Frühjahr 1702 verlegte Herzog Friedrich Wilhelm seine Residenz von Schwerin nach Rostock und nahm mit seinen Kollegien fast das ganze Universitätsgebäude, das Weiße Kolleg, in Anspruch, der Universität verblieb nur das Erdgeschoss. Selbst als der Herzog zwei Jahre später nach Schwerin zurückgehen musste, wurden die genutzten Räume nicht freigegeben. Zu Streitigkeiten mit dem Rat der Stadt kamen nun räumliche Schwierigkeiten hinzu.
12.11.1719 Zu der beabsichtigten Feier zum dreihundertjährigen Universitätsjubiläum hatte Herzog Karl Leopold mitgeteilt, dass sie wegen der Unruhen im Lande nicht stattfinden könne und verschoben werden müsse. Aber auch im Jahre 1720 war die Zeit für eine würdige Säkularfeier nicht günstig, Die Feier unterblieb. Herzog Karl Leopold strebte mit allen Mitteln danach, Mecklenburg zu einem absolut regierten Staat umzugestalten und die Stadt Rostock endgültig zur Residenzstadt zu machen. Er wollte die Übermächtige Stellung der Stände beseitigen oder einschränken. Auf Betreiben der Ritterschaft entzog der Reichshofrat dem Herzog jedoch die Regierungsgewalt und setzte seinen Bruder Christian Ludwig als Administrator ein. Diese so genannten "Mecklenburgischen Wirren" konnten für die Universität keine Basis für eine gedeihliche Arbeit sein.
1748 - 1755 Herzog Christian Ludwig erreichte in geschickter Politik ein Nachgeben des Rates der Stadt, am 20. April 1748 wurde ein entsprechender Vergleich geschlossen. Am 18. April 1755 musste der Herzog dann aber den berüchtigten "Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich", die "Magna Charta" der mecklenburgischen Stände, unterzeichnen. Der Vergleich bestimmte verfassungsrechtlich das Verhältnis der Landeshoheit mit den Landständen, darunter Rostock. Mit dem Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich wurde jede progressive Verfassungsentwicklung in Mecklenburg blockiert.
1760 - 1789 Herzog Friedrich (der Fromme), ein ausgesprochener Anhänger der Hallenser Pietisten, fasste den Plan, die Rostocker Theologische Fakultät als Pflanzschule für die Pfarrer des Landes im Sinne des Pietismus zu reformieren. Die Fakultät widersetzte sich diesen Bestreben, unterstützt von der gesamten Universität und vom Rat der Stadt. Daraufhin erwirkte der Herzog am kaiserlichen Hof das Patent für eine neu zu gründende Universität mit vier Fakultäten, das am 3. Oktober 1758 erteilt wurde. Eine Aufhebung der Universität Rostock war darin aber nicht vorgesehen. Im Jahre 1760 wurden Rektor und Konzil der Universität und der Rat der Stadt über den Plan informiert, dass in Bützow eine neue Universität errichtet und die Rostocker Universität aufgehoben werden würde. Die fürstlichen Professoren wurden nach Bützow beordert, und die Weisung zur Schließung der Universität Rostock wurde erteilt. Solange sich herzogliche Truppen in Rostock aufhielten, konnte das Vorhaben der Schließung gelingen. Als aber im Laufe des Siebenjährigen Krieges (1756 - 1763) preußische Truppen nach Rostock kamen, war die Befehlsgewalt des Herzogs wirkungslos, die Universität Rostock blieb erhalten. So bestanden in Mecklenburg zwei Universitäten nebeneinander, in Wirklichkeit nur vom Gegensatz zwischen Landesherrn und Stadt getragen. In Rostock setzte der Rat das in seinen Kräften Liegende ein, um den verbliebenen Teil der Universität zu beleben. Dem Herzog wiederum wurde von einer Kommission befohlen, die Universität Bützow aufzuheben. Der Herzog verstarb am 24. April 1785, mit ihm verlor die "Friedrichs-Universität Bützow" ihre Stütze.
1788 Der Nachfolger von Herzog Friedrich, Friedrich Franz I., erstrebte eine Bereinigung des Verhältnisses zu Rostock. Der am 13. Mai 1788 abgeschlossene "Grundgesetzliche neue Erbvertrag beendete den Kampf der Stadt gegen die Landeshoheit. Bei den vorbereitenden Beratungen zum Abschluss, des neuen Erbvertrages war die Universität selbst nicht gehört worden, obwohl er auch die Universität betraf. So war darin vereinbart worden, dass die Universität Bützow nach Rostock zurückgeführt werden und die wiedervereinigte Universität in Rostock die einzige im Lande sein und bleiben, dass der Landesherr Patron und Kanzler der Universität sein, dass, das Konpatronat der Stadt erhalten bleiben und dass die bisherige Teilung des Lehrkörpers aufgehoben werden solle.
1789 Der Lehrbetrieb in Rostock wurde am 28. April 1789 aufgenommen. Die für Zwecke der Landesregierung im Universitätsgebäude beanspruchten Räume wurden freigemacht. Für die im Weißen Kolleg untergebrachte Justizkanzlei musste die Universität die Regentie in der Langen Straße hergeben, an deren Stelle später ein Neubau für das Oberlandesgericht Rostock aufgeführt wurde. Die Amtszeit für Rektor und Dekane, bisher für ein Semester, wurde auf ein Jahr festgesetzt. Am 4. Dezember 1789 ernannte der Herzog den an den Verhandlungen zur Zusammenführung beteiligten Kanzleidirektor Adolph Friedrich Loccenius zum ersten Vizekanzler (Kurator) der Universität, der als staatlicher Aufsichtsbeamter neben festgelegten Einzelaufgaben alle Vorgänge an der Universität zu kontrollieren hatte. Loccenius war mit Eifer, aber mit weniger Erfolg um Erfüllung seines Auftrages bemüht. Als er am 2. Juli 1793 verstarb, wurde ein Nachfolger nicht bestimmt.
1789 / 90 Das beim Stadtbrand im Jahre 1677 zerstörte Gebäude der Juristen-Fakultät am Alten Markt wurde für die Medizinische Fakultät als Anatomisches Institut ausgebaut. Damit erhielt die Fakultät am 03.11.1790 ein erstes eigenes Gebäude.
1790 Franz Christan Lorenz Karsten, Professor der Ökonomie (Landwirtschaft, in Bützow 1775 - 1789, in Rostock 1789- 1828) war einer der ersten in Deutschland, der landwirtschaftliche Vorlesungen hielt. Er richtete eine kleine landwirtschaftliche Versuchsstation zur praktischen Ausbildung der Studenten ein. Finanzielle Unterstützung durch das Land und durch die Universität blieb jedoch aus.
1790 Gründung des Theologisch-Pädagogischen Seminars
Um 1800 Als zu Beginn des 19. Jahrhunderts zahlreiche deutsche Universitäten schließen mussten, blieb die Universität Rostock zwar erhalten, hatte aber um ihre Existenz zu ringen.
1800 Gesellen-Unruhen in Rostock in den Jahren 1791 - 1795 konnten nur mit militärischer Hilfe niedergeschlagen werden, es kam im Jahre 1800 zur so genannten "Butterrevolution". Der Rat der Stadt erbat Hilfe durch die Universität, Studenten wurden zur Wiederherstellung der Ordnung eingesetzt. Zugleich stellte die Universität das "Auditorium Magnum" auf dem Universitätsplatz für die Unterbringung von über 100 Inhaftierten bereit. Nach Freiwerden schlug die Universität vor, das baufällig gewordene Gebäude abzubrechen.
1806 Die Napoleonischen Kriege lenkten die Aufmerksamkeit in andere Bahnen. Französische Truppen besetzten 1806 das ganze Land. Die Universität musste der Französischen Besatzung das Anatomische Institut am Alten Markt, ebenso auch das Auditorium Magnum zuerst als Lazarett, später als Rekrutendepot genutzt, zur Verfügung stellen.
  
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