| 12.11.1519 |
Eine Feier zum hundertjährigen Bestehen der Universität wurde nach dem Brauch der Zeit vor der Reformation nicht durchgeführt. Zudem hatte im Jahre 1518 die Pest in Rostock ihre Opfer gefordert. Doch sah sich die Universität veranlasst, auf sich aufmerksam zu machen. Sie nutzte das "Jubiläum" als Impuls eine Neuorientierung des Lehrbetriebes. Die 1519 in Leipzig erfolgte Studienreform war 1520 Vorbild für eine gleichartige Reform in Rostock und für die Veröffentlichung der "Observantia lectionum in universitate Rostochiensi". Dieser Lektionskatalog ist nicht allein ein Vorlesungsverzeichnis, es gibt auch Auskunft über den damaligen Zustand und über die gelehrten Disziplinen. |
| 01.04.1531 |
Trotz hartnäckigen Widerstandes der Stadt und der Universität setzte sich die Reformation allmählich durch, sie wurde am 01.04.1531 gesetzlich proklamiert. Die Universität wurde evangelisch, es folgte eine schwierige Aufbauphase. |
| 18.08.1560 |
Herzog Johann Albrecht beantragte bei Kaiser Ferdinand die Erneuerung bzw. Bestätigung der Privilegien der Universität, die mit Urkunde vom 18.8.1560 erfolgte. Alle in der Urkunde von 1419 genannten Privilegien blieben unangetastet. In diesem Zusammenhang ist auch Zu sehen, dass die die bis dahin noch fehlenden großen als Bestätigung der Autonomie und der Gerichtsbarkeit entgegennehmen konnte. |
| 11.05.1563 |
Die Wiederbelebung der Universität nach der Reformation forderte zwangsläufig auch eine Klarstellung ihres Verhältnisses Zu den Landesherren und zur Stadt Rostock. Die drängten - analog der sich stärkenden Landeshoheit - nach Einflussnahme auf die Universität, der sich die Stadt entgegenstellte. Doch Landesherren und Stadt gaben nach, es kam der als "Formula Concordiae" benannte Vergleich zustande, der die Verhältnisse der Universität grundlegend änderte. Als Besonderheit entstanden zwei durch das Konzil vereint bleibende Professoren-Kollegien, das fürstliche und das rätliche, für die jeder Patron die Finanzierung übernahm. Die Landesherren übernahmen das Patronat über die Universität, dem Rat der Stadt wurde das Konpatronat zugebilligt. |
| 06.12.1565 |
Die Universität verlor durch Brandschaden das vom Schweriner Bischof 1419 bereitgestellte und als "Collegium philosophicum" genutzte Gebäude. Doch konnte mit einen Neubau (auf dem Standort des heutigen Hauptgebäudes) schon 1566 begonnen werden. Größer und zweckmäßiger, 1567 fertig gestellt, wurde der Neubau, weil mit weißgetünchtem Putz von den üblichen Backsteinbauten in der Stadt abweichend, das "Collegium Album", das "Weiße Kolleg", genannt. |
| 1566 |
Durch Abrissarbeiten am Johannis-Kloster ging der von der Universität genutzte Gebäudeanteil verloren. |
| 1567 |
Die Universität erhielt einen Raumanteil im Michaelis-Kloster. |
| 1568 |
Die Kirche des Michaelis-Klosters wurde zum "Collegium Theologicum". |
| 1582 |
Der Juristischen Fakultät wurde für den jeweiligen Dekan die Würde eines Hofpfalzgrafen verliehen. Damit war sie berechtigt, Notare zu prüfen und zu ernennen (bis zur Reichsjustizreform 1879). |
| Um 1582 |
Die Artisten-Fakultät, an der neben der Ausbildung in lateinischer Sprache die sieben freien Künste gelehrt worden waren (Trivium = Grammatik, Arithmetik, Geometrie und das Quadrivium = Musik, Astronomie, Dialektik, Rhetorik), übernahm im Zuge der Entwicklung des naturwissenschaftlichen Studiums neue Aufgaben und rückte in die Reihe der Oberen Fakultäten, sie wurde zur Philosophischen Fakultät. |
| 1573 / 84 |
Die sich stärkende Landeshoheit führte in den Jahren 1573 und 1584 zu "Erbvergleichen" mit der Stadt Rostock, infolge derer die Universität eine ruhige Aufwärtsentwicklung anstreben konnte. Sie erreichte überregionale Bedeutung, der Zustrom der Studierenden wuchs. |
| 12.11.1619 |
Vom 12. - 16.11.1619 wurden die Feierlichkeiten zum Abschluss des zweiten Jahrhunderts des Bestehens der Universität begangen. Es konnte ein glänzender Erfolg des Wiederauflebens nach der Reformation konstatiert werden. |
| 1622 |
Joachim Jungius (in Rostock mit Unterbrechungen 1606-1628) gründete in Rostock die erste Naturwissenschaftliche Gesellschaft in Deutschland, die "Societas Ereunetica sive Zetetica". |
| 1627 - 1630 |
Während des Dreißigjährigen Krieges kamen 1627 katholische Truppen unter Wallenstein und Tilly nach Mecklenburg und nach Rostock, die bisher verschont geblieben waren. Nachdem die Landesherren das Land verlassen hatten, belehnte der Kaiser 1628 den Heerführer Wallenstein mit der erblichen Herzogswürde für beide Mecklenburg, mit der er auch Kanzler der Universität wurde. Wallenstein residierte in Güstrow, hat es aber schon 1629 wieder verlassen und im Jahre 1630 sein Kommando niederlegen müssen. Die Landesherren kehrten 1631 in ihre angestammten Rechte zurück. |
| 25.07.1630 |
Die Universität konnte ungehindert von der katholischen Besatzung die Hundertjahrfeier der Augsburgischen Konfession begehen. Der Theologe Johann Klein hielt eine geharnischte Rede gegen das Papsttum. |
| 01.02.1631 |
Als der Stadtkommandant von einem nicht der Universität angehörenden, aber der akademischen Gerichtsbarkeit unterstehenden Akademieverwandten ermordet wurde, blieb die autonome Universität, vom Papst genehmigt und vom Kaiser bestätigt, unbehelligt. |
| 23.10.1648 |
Im Friedensschluss von Münster wurde die Säkularisierung beschlossen, das Bistum Schwerin wurde aufgelöst. Damit ging die dem jeweiligen Bischof übertragene Kanzlerschaft, die Oberaufsicht über die Universität, auf die regierenden Landesherren über, die sie bis 1918 beibehielten und ausübten. |
| 1662 |
Der Universität wurde das Haus der ehemaligen "Wasserkunst" an der Grube für astronomische Zwecke überlassen (bis 1760). |
| 1669 |
Der Dreißigjährige Krieg hatte auch eine Machtverschiebung im Ostseeraum herbeigeführt. Von dem hansischen Städtebund hatten sich fast alle Städte den Territorialfürsten beugen müssen, sie zogen sich aus der hansischen Welt zurück. Der Hansetag von 1669 war der letzte des Bundes. Mit dem Niedergang und mit dem Erlöschen der Hanse setzte das Absinken der internationalen Bedeutung im europäischen Raum und der damit verbundene Niedergang der Universität ein. Der Universität fehlte ein Rückhalt, der für eine Belebung notwendig gewesen wäre. |
| 11.08.1677 |
Bei einm Großbrand in Rostock, der 700 Häuser in Schutt und Asche legte, verlor die Universität das Juristen-Kolleg am Alten Markt. Der Rektor, der Mediziner Johann Bacmeister, verlor sein Wohnhaus mit der gesamten Einrichtung und mit allen im Hause aufbewahrten Unterlagen der Medizinischen Fakultät, ein unersetzlicher Verlust für medizin-historische Forschungen zur Geschichte der Fakultät. |
| 18. Jahrh. |
Zu Beginn des 18. Jahrhunderts gelangte die Universität wieder zu einer bescheidenen Blüte, bot aber das Bild einer kleinen Landesuniversität mit durchschnittlichem Niveau, wie es allerdings auch anderen Universitäten gleicher Größenordnung erging. |
| 1702 - 1704 |
Im Frühjahr 1702 verlegte Herzog Friedrich Wilhelm seine Residenz von Schwerin nach Rostock und nahm mit seinen Kollegien fast das ganze Universitätsgebäude, das Weiße Kolleg, in Anspruch, der Universität verblieb nur das Erdgeschoss. Selbst als der Herzog zwei Jahre später nach Schwerin zurückgehen musste, wurden die genutzten Räume nicht freigegeben. Zu Streitigkeiten mit dem Rat der Stadt kamen nun räumliche Schwierigkeiten hinzu. |
| 12.11.1719 |
Zu der beabsichtigten Feier zum dreihundertjährigen Universitätsjubiläum hatte Herzog Karl Leopold mitgeteilt, dass sie wegen der Unruhen im Lande nicht stattfinden könne und verschoben werden müsse. Aber auch im Jahre 1720 war die Zeit für eine würdige Säkularfeier nicht günstig, Die Feier unterblieb. Herzog Karl Leopold strebte mit allen Mitteln danach, Mecklenburg zu einem absolut regierten Staat umzugestalten und die Stadt Rostock endgültig zur Residenzstadt zu machen. Er wollte die Übermächtige Stellung der Stände beseitigen oder einschränken. Auf Betreiben der Ritterschaft entzog der Reichshofrat dem Herzog jedoch die Regierungsgewalt und setzte seinen Bruder Christian Ludwig als Administrator ein. Diese so genannten "Mecklenburgischen Wirren" konnten für die Universität keine Basis für eine gedeihliche Arbeit sein. |
| 1748 - 1755 |
Herzog Christian Ludwig erreichte in geschickter Politik ein Nachgeben des Rates der Stadt, am 20. April 1748 wurde ein entsprechender Vergleich geschlossen. Am 18. April 1755 musste der Herzog dann aber den berüchtigten "Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich", die "Magna Charta" der mecklenburgischen Stände, unterzeichnen. Der Vergleich bestimmte verfassungsrechtlich das Verhältnis der Landeshoheit mit den Landständen, darunter Rostock. Mit dem Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich wurde jede progressive Verfassungsentwicklung in Mecklenburg blockiert. |
| 1760 - 1789 |
Herzog Friedrich (der Fromme), ein ausgesprochener Anhänger der Hallenser Pietisten, fasste den Plan, die Rostocker Theologische Fakultät als Pflanzschule für die Pfarrer des Landes im Sinne des Pietismus zu reformieren. Die Fakultät widersetzte sich diesen Bestreben, unterstützt von der gesamten Universität und vom Rat der Stadt. Daraufhin erwirkte der Herzog am kaiserlichen Hof das Patent für eine neu zu gründende Universität mit vier Fakultäten, das am 3. Oktober 1758 erteilt wurde. Eine Aufhebung der Universität Rostock war darin aber nicht vorgesehen. Im Jahre 1760 wurden Rektor und Konzil der Universität und der Rat der Stadt über den Plan informiert, dass in Bützow eine neue Universität errichtet und die Rostocker Universität aufgehoben werden würde. Die fürstlichen Professoren wurden nach Bützow beordert, und die Weisung zur Schließung der Universität Rostock wurde erteilt. Solange sich herzogliche Truppen in Rostock aufhielten, konnte das Vorhaben der Schließung gelingen. Als aber im Laufe des Siebenjährigen Krieges (1756 - 1763) preußische Truppen nach Rostock kamen, war die Befehlsgewalt des Herzogs wirkungslos, die Universität Rostock blieb erhalten. So bestanden in Mecklenburg zwei Universitäten nebeneinander, in Wirklichkeit nur vom Gegensatz zwischen Landesherrn und Stadt getragen. In Rostock setzte der Rat das in seinen Kräften Liegende ein, um den verbliebenen Teil der Universität zu beleben. Dem Herzog wiederum wurde von einer Kommission befohlen, die Universität Bützow aufzuheben. Der Herzog verstarb am 24. April 1785, mit ihm verlor die "Friedrichs-Universität Bützow" ihre Stütze. |
| 1788 |
Der Nachfolger von Herzog Friedrich, Friedrich Franz I., erstrebte eine Bereinigung des Verhältnisses zu Rostock. Der am 13. Mai 1788 abgeschlossene "Grundgesetzliche neue Erbvertrag beendete den Kampf der Stadt gegen die Landeshoheit. Bei den vorbereitenden Beratungen zum Abschluss, des neuen Erbvertrages war die Universität selbst nicht gehört worden, obwohl er auch die Universität betraf. So war darin vereinbart worden, dass die Universität Bützow nach Rostock zurückgeführt werden und die wiedervereinigte Universität in Rostock die einzige im Lande sein und bleiben, dass der Landesherr Patron und Kanzler der Universität sein, dass, das Konpatronat der Stadt erhalten bleiben und dass die bisherige Teilung des Lehrkörpers aufgehoben werden solle. |
| 1789 |
Der Lehrbetrieb in Rostock wurde am 28. April 1789 aufgenommen. Die für Zwecke der Landesregierung im Universitätsgebäude beanspruchten Räume wurden freigemacht. Für die im Weißen Kolleg untergebrachte Justizkanzlei musste die Universität die Regentie in der Langen Straße hergeben, an deren Stelle später ein Neubau für das Oberlandesgericht Rostock aufgeführt wurde. Die Amtszeit für Rektor und Dekane, bisher für ein Semester, wurde auf ein Jahr festgesetzt. Am 4. Dezember 1789 ernannte der Herzog den an den Verhandlungen zur Zusammenführung beteiligten Kanzleidirektor Adolph Friedrich Loccenius zum ersten Vizekanzler (Kurator) der Universität, der als staatlicher Aufsichtsbeamter neben festgelegten Einzelaufgaben alle Vorgänge an der Universität zu kontrollieren hatte. Loccenius war mit Eifer, aber mit weniger Erfolg um Erfüllung seines Auftrages bemüht. Als er am 2. Juli 1793 verstarb, wurde ein Nachfolger nicht bestimmt. |
| 1789 / 90 |
Das beim Stadtbrand im Jahre 1677 zerstörte Gebäude der Juristen-Fakultät am Alten Markt wurde für die Medizinische Fakultät als Anatomisches Institut ausgebaut. Damit erhielt die Fakultät am 03.11.1790 ein erstes eigenes Gebäude. |
| 1790 |
Franz Christan Lorenz Karsten, Professor der Ökonomie (Landwirtschaft, in Bützow 1775 - 1789, in Rostock 1789- 1828) war einer der ersten in Deutschland, der landwirtschaftliche Vorlesungen hielt. Er richtete eine kleine landwirtschaftliche Versuchsstation zur praktischen Ausbildung der Studenten ein. Finanzielle Unterstützung durch das Land und durch die Universität blieb jedoch aus. |
| 1790 |
Gründung des Theologisch-Pädagogischen Seminars |
| Um 1800 |
Als zu Beginn des 19. Jahrhunderts zahlreiche deutsche Universitäten schließen mussten, blieb die Universität Rostock zwar erhalten, hatte aber um ihre Existenz zu ringen. |
| 1800 |
Gesellen-Unruhen in Rostock in den Jahren 1791 - 1795 konnten nur mit militärischer Hilfe niedergeschlagen werden, es kam im Jahre 1800 zur so genannten "Butterrevolution". Der Rat der Stadt erbat Hilfe durch die Universität, Studenten wurden zur Wiederherstellung der Ordnung eingesetzt. Zugleich stellte die Universität das "Auditorium Magnum" auf dem Universitätsplatz für die Unterbringung von über 100 Inhaftierten bereit. Nach Freiwerden schlug die Universität vor, das baufällig gewordene Gebäude abzubrechen. |
| 1806 |
Die Napoleonischen Kriege lenkten die Aufmerksamkeit in andere Bahnen. Französische Truppen besetzten 1806 das ganze Land. Die Universität musste der Französischen Besatzung das Anatomische Institut am Alten Markt, ebenso auch das Auditorium Magnum zuerst als Lazarett, später als Rekrutendepot genutzt, zur Verfügung stellen. |
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