Der Umgang mit dem Schwert war jeher tief verankert bei den Völkern Mitteleuropas. Ohne das „Gladius“ (das römische Kurzschwert) wäre ein Legionär nicht zu denken gewesen, nicht der griechische Hoplit oder der Germane mit seinem „Sax“. Das Schwert war als Waffe zur Verteidigung stets Begleiter auf weiten Reisen. Gerade in der unruhigen Zeit des ausgehenden Mittelalters, war solch ein Weggefährte sehr wünschenswert. Nun verlangte aber auch das aufstrebende Bürgertum dieselben Rechte wie der Adel, dem es jeher gestattet war eine Waffe zu tragen. So wurde das Fechten wieder zum Volksbrauch. Es bildeten sich Fechtergilden, die von berufsmäßigen Fechtmeistern ausgebildet wurden. Weit berühmt waren die „Fechtbrüderschaft der Marxbrüder“ und die der „Freifechter von der Feder zu Greifenfels“. Gefochten wurde in dieser Zeit mit den herkömmlichen deutschen Waffen, dem langen Schwert, dem kurzen Messer oder dem „Düsack“, einer Art kurzem Säbel. Die Hiebe trugen deutsche Namen wie Ober-, Unter-, oder Mittelhau. Erst die „Freifechter von der Feder zu Greifenfels“ führten als neue Waffe das romanische Rapier, die so genannte Feder ein, mit dem damals in Italien gefochten wurde. Die neue Waffe schob sich bald in den Vordergrund, denn sie war eleganter und erlaubte eine beweglichere Fechtweise. Ende des 16. Jahrhunderts hatte das Stoßfechten mit dem Rapier das alte deutsche Hiebfechten fast völlig verdrängt. Mit der neuen Technik zogen auch die romanischen Fachausdrücke in das deutsche Fechten ein. Man sprach nun von Terz, Quart, Sekonde.
Auch die Studenten beteiligten sich mit großem Eifer an der Fechterei, obwohl die Professoren versuchten dieser Ablenkung vom Studium Einhalt zu gebieten. Als dann die Studentenschaft ihr Recht erstritt, als Zeichen des Standes ständig eine Waffe zu tragen, sah es jeder Student als seine Verpflichtung an, sich nicht nur in der Wissenschaft, sondern auch im Fechten auszubilden. Dieser Anschauung beugten sich dann sogar die Universitäten. Sie nahmen Fechtmeister in ihren Lehrkörper auf. Amtliche Universitätsfechtmeister werden in Jena schon 1550, in Rostock 1560 erwähnt.
Wenn nun ein junger Student ständig eine Waffe an der Seite trägt und sie auch zu gebrauchen weiß, kann man sich vorstellen, dass sich des Öfteren zwei vom gleichen Schlag fanden, um ihr Können zu erproben. Sei es aus reinem Übermut oder aus Gründen einer Beleidigung. Nun kann das nicht so selten vorgekommen sein, denn die ersten Duellverbote gab es schon um 1546. Aber auch die Drohung der öffentlichen Behörden, Duelle mit bis zu zwanzig Jahren Zuchthaus zu bestrafen, half da nichts. Denn die Universität hatte ja ihre eigene Gerichtsbarkeit und hätte sie diese Strafen durchgesetzt, wäre es zu einer Massenabwanderung der Studenten gekommen. Das konnte sich keine Hochschule leisten. Dennoch waren die Regeln für solche Duelle keineswegs festgelegt. Bandagen kannte man nicht, ebenso keine lange Vorbereitungszeit. Der Schläger war an der Seite, da wurde Rock ausgezogen und los ging’s. Es ist erst den Orden zu verdanken, die obwohl sie nicht lange existierten, geregelte Duelle einführten. Sie waren auch die ersten, die die unbedingte Satisfaktion für ihre Mitglieder einführten. Man führte die sonst eher selten verwendeten Sekundanten ein und regelte die Art der Forderungen. Schriftlich festgehalten haben die Regeln aber erst die Corps, bzw. deren Vorgänger, die sich mit dem Untergang der Orden herausbildeten.
Die Entwicklung des Fechtens innerhalb dieser Regeln wird im Nachfolgenden beschrieben.

In den ersten um 1800 geschaffenen SC-Paukcomments, gleichviel ob sie auf Hieb oder Stoß gehen, sucht man vergeblich nach Bestimmungen über Bandagen. Für diese Zeit gilt allgemein das, was der Jenenser SC-Comment (noch um 1812) in folgende Worte fasst:
"Die Kleidung der Duellanten ist willkürlich. Man kann alle Kleider außer dem Rock anbehalten. Übertrieben dicke, stichfeste Kleider, z.B. lederne Hosen mit hohen Borden verziert sind verboten."
Es gilt also als selbstverständlich,
dass man wie bisher in Alltagskleidern einschließlich der gewöhnlichen Kopfbedeckung auf Mensur tritt. Gewöhnlich zieht man aber noch einen einfachen Lederhandschuh an. Erst nach 1810 schützt man den Unterleib zusätzlich durch einen kurzen Schurz bis zum Nabel, mitunter schon in Corpsfarben, und die Hälfte des Unterarmes durch eine
stulpartige Verlängerung des Handschuhs.
Die Mensur wird sehr weit abgemessen, gewöhnlich so,
dass sich die Stichblätter bei weitem Ausfall gerade noch berühren. Ihre Grenzen werden hinter dem linken Fuß auf dem Boden markiert. Die Paukanten dürfen des Ganges aufrücken und bis zur Mensurgrenze zurückgehen. Die Auslage zeigt das Bild. Das etwas theatralische Erheben der linken Hand fiel sehr bald weg. Sie wurde nun auf den Rücken gelegt.
Angriffsobjekte sind namentlich Rumpf, Oberarm und Oberschenkel, nicht der Kopf. Jeder
Anschiss, d.h. jede Wunde in diesen Körperpartien, bei der sich die Dreiecksform der Klinge abzeichnet, beendet die Partie, ohne Rücksicht auf die Schwere der Verletzung. Fällt kein
Anschiss, geht der Kampf auf 12 Gänge. Außer bei Unregelmäßigkeiten ist ein Gang beendet, wenn
ein Stich mindestens die Kleidung des Gegners getroffen hat.
Das Erscheinungsbild beweist unverkennbar in Auslage und Haltung der Paukanten die Herkunft vom Stoßduell. Lediglich die Waffe ist also eine andere. Hauptangriffspunkte auch hier noch vorläufig Brust, Oberschenkel und Oberarm des Gegners, nicht der Kopf, der durch einen großen Hut (in örtlich verschiedenen Formen) geschützt wird. Die Mensur
muss im Hiebduell eine Kleinigkeit kürzer als im Stoßduell abgemessen werden, denn man
muss ja den Gegner mit der Schneide der Waffe und nicht nur mit der Spitze treffen. Typisch für die Bandage dieser Zeit der Leipziger
SC-Comment von 1808:
"Die Duellanten sollen sich in runden Hüten, dickem Halstuch sowie in Unterhosen und dicken Beinkleidern schlagen. Auch ist ihnen gestattet, ein vier Finger breites Tuch um die plica cubiti (Ellenbogenfalte) zu binden. Das Hemd wird bis zur Hälfte des Oberarms aufgestreift. Der Handschuh soll ungefüttert sein."
An die Stelle des Halstuches tritt sehr bald eine seidene Halsbinde. Als Hut wird anderwärts zumeist Stürmer getragen. Aufrücken und Zurückgehen ist gestattet. Anschiss ist beim Hiebduell jede Wunde, die klafft. Oft wird noch eine bestimmte Länge gefordert. Auch das Hiebduell geht überall auf höchstens 12 Gänge. Ein Gang ist - von besonderen Umständen abgesehen - beendet, wenn der Gegner irgendwie, ob blutig oder nicht, getroffen wird.
In den nächsten 15 Jahren verdrängt die Mode, hier eher, dort später, den unförmigen Paukhut. An seine Stelle tritt zunächst die große Biedermeiermütze, und alsdiese im täglichen
Leben ebenfalls unmodern geworden ist, die kleine gewöhnliche Corpsmütze. Die Bandage ist inzwischen weiter vervollkommnet. Meist wird auch der ganze Oberarm durch einen Paukstulp geschützt. Der bisher bescheidene Paukschutz wird höher hinaufgezogen und nach unten zum Oberschenkelschutz bis über das Knie verlängert. Die Auslage erinnert aber immer noch an die frühere Stoßauslage. Da durch die erweiterte Bandage jetzt der Oberschenkel, der größte Teil des Oberarms und auch ein Teil der Brust Verletzungen entzogen ist, wird der wenn auch durch die Mütze noch geschützte Kopf mehr als bisher zum Angriffsziel. Er ist aber für den Gegner nur bei Verkürzung der Mensur zu erreichen, wenngleich Aufrücken und Zurückgehen auch jetzt noch gestattet ist.
Bezeichnend für diesen Zeitraum ist eine außerordentlich starke Differenzierung der Forderungsarten. In manchen SC gibt es mehr als 20. Sie unterscheiden sich durch die Zahl der Gänge, die Art der Bandage und die Einschränkung der Sekundantentätigkeit. Der Säbel, bisher nur ganz vereinzelt in Erscheinung getreten, gewinnt seit etwa 1830 als studentische Waffe größere Bedeutung.
Im 3. Jahrzehnt wird auch die Einrichtung eines Unparteiischen allgemein. Bisher übte meist ein Zeuge jeder Partei notfalls das Amt des Schiedsrichters aus.
Um 1840 wandelte sich abermals das Bild. Partien mit Mütze als Kopfschutz gelten nicht mehr als "schneidig", wiederum eine Folge der ständigen Vervollkommnung der Bandage. Zunächst wird im Wege der Einzelvereinbarungen auf eine Mütze verzichtet, dann fällt sie bei allen CB-Partien und schließlich auch bei allen Fuchsenpartien weg. Damit bietet sich zum ersten Mal der ganze Kopf dem Gegner an. Dessen obere Teile sind aber nur zu treffen, wenn die Mensur weiter verkürzt und die Auslage von vornherein höher wird. Das führt zur verhängten Auslage, jedoch unter Beibehaltung der spitzen Stellung. 1857 konstruiert der Heidelberger Paukarzt Dr. Immisch zum Schutz der Augen die Paukbrille. Sie wird zwar schon bald in Heidelberg eingeführt, stößt aber außerhalb zunächst auf mehr Ablehnung als Anerkennung.
Vorübergehend wird die Bewegungsfreiheit der Paukanten erweitert. Innerhalb eines von dem Durchmesser der Mensur bestimmten Kreises können sie sich während des Ganges frei bewegen.
In diesen Jahren berechnet der Unparteiische die Dauer der Partie nach der Uhr. Sie dauert 15 bzw. 25 Minuten. Pausen über 30 Sekunden, gleichviel aus welchem Anlass, werden abgezogen. Auf allen Bildern dieser Zeit sieht man den Unparteiischen immer mit einer Uhr in der Hand. Um 1860 verschwindet jedoch diese Berechnungsart wieder. Man rechnet abermals nach Gängen. Als Reminiszenz bleibt die Bezeichnung "Minute" für eine bestimmte, örtlich verschiedene Gangzahl.
Die von Immisch erdachte Paukbrille setzt sich durch. Die Auslage wird weiter erhöht. Dies führt zur Notwendigkeit, die große Achselhöhlenschlagader des fechtenden Armes durch einen seidenen Axillarisknoten zu sichern. Die Mensur wird abermals enger und beträgt gemeinhin nur noch zwei Körbe (Glocken) plus einer Klingenlänge. Die Kreismensur ist verschwunden. Aufrücken ist nicht mehr gestattet. Ein durch Verkettung unglücklicher Umstände vorgekommener Stich in den Herzraum führt zur allgemeinen Einführung des Herzleders und später zu der Bestimmung, dass die Klinge oben eine bestimmte Mindestbreite haben muss.
In diesen Jahren kommt die schon lange sich anbahnende Trennung zwischen Mensur und Duell auch nach außen zum Abschluss. Die Einrichtung der Bestimmungsmensuren wird trotz heftiger Widerstände allgemein. Damit verliert der Schläger den ihm Jahrhunderte lang innewohnenden ehrenreinigenden Charakter. Die Funktion übernimmt nun unter Rückentwicklung der Bandage ausschließlich der Säbel mit meist zwei, je nach Umfang der Schutzvorrichtungen (nicht nach dem Gewicht der Waffe) als "schwer" oder "leicht" bezeichneten Forderungen.
Dieser Abschnitt ist der letzte in der letzte in der Geschichte der Mensur, in dem das Fechten als Kunst geübt und gepflegt wurde!
Zwei Dinge haben nach und nach den Niedergang der studentischen Fechtkunst ausgelöst: die Seit 1848 (Freigabe der Korporationen) laufend steigende Inanspruchnahme der Aktiven für gesellige Corpsveranstaltungen aller Art und ferner die seit 1870/71 sich ebenfalls ständig steigernden Studienanforderungen. Beides zog schließlich die Verkürzung der eigentlichen Aktivität auf 4, z.T. dann 3 Semester nach sich. Damit konnte der frühere Stand der Fechtausbildung nicht mehr gehalten werden. So kommt es, überspitzt ausgedrückt, zum Rückfall in die Primitive. Auf das, was bisher die Fechtkunst ausmachte, das elegante Parieren, das Abwarten, das Schlagen zweckbedingter Finten, das plötzliche Hineinschlagen in die durch die Finte veranlasste Blöße musste auf Mensur mangels Ausbildung verzichtet werden. An die Stelle der individuellen Kunst tritt das Schema. Die Mensur zeigt ein völlig verändertes Erscheinungsbild. Denn jetzt sieht man notgedrungen das Ideal in einem fest und möglichst unbeweglich stehenden Paukanten und im reaktionsschnellen Parieren der Hiebe.
Das Bild, das sich so nach 1880 herausentwickelt hat, bleibt unverändert bis zur Auflösung der Korporationen im Jahre 1935, ja es deckt sich bis auf kleine örtliche Verschiedenheiten in der Bandage auch noch im wesentlichen mit dem heutigen Erscheinungsbild.
Es war einmal ein Zeitabschnitt, der viele Hunderte von Jahre dauerte, in welchem man das Schwert als tüchtigste und brauchbarste Waffe anerkannte. Als Folge aller Dienste, die so ein Schwert seinem Träger leisten konnte, hat sich ein gewisser Mythos um das sagenhafte Schwert gebildet. Wer es mit Erfolg führen wollte, musste Kraft, Gewandtheit und Willensstärke aufbringen. So bewährte es sich seither als Element, das diese Fähigkeiten ausbilden konnte, ja sie förderte. Ein Schwert war -und ist- im Zweikampf immer nur so gut wie sein Träger. Die Waffe selbst bleibt dabei ein totes Instrument. Lebendig ist der, mit der Klinge in der Hand. Und ebenfalls lebendig ist der, der ihm gegenübersteht. So werden beide Kontrahenten zu Partnern in der selben Sache.
Wenn Corpsstudenten miteinander fechten, sind sie sich einig über das Prinzip, nach dem sie sich miteinander messen. Das Wort "Mensur" kommt nicht ungefähr vom Begriff des "Messens".
Zweikampf und Mensur sind beides Waffengänge. Darum werden sie gerne verwechselt.
Wie unterscheiden sie sich?
Der Zweikampf ist ein Waffenkrieg zu Zweien; die Mensur ein Waffenspiel zu Zweien. Im Zweikampf, wie im Krieg, will man den Gegner schlagen, indem man ihn tötet oder anderweitig kampfunfähig macht. Die Mensur setzt dagegen einen Gleichgesinnten voraus, der ihre Regeln anerkennt: Ein festes Reglement, die Bewertung der Mensur durch die Corpsbrüder, vor allem aber die immer neue Selbstüberwindung. Denn der größte Gegner bei der Mensur befindet sich im einem selber, ihn gilt es zu überwinden. Gelingt einem dies, sich für den Moment der Mensur nur auf sich zu konzentrieren, sich seines Könnens
bewusst zu werden, wird man unversehrt und siegreich aus dem Waffenspiel gehen. Siegreich über sich selbst!